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Um für unsere Anschlussnehmer eine verbrauchsgerechte Abrechnung erstellen zu können, benötigen wir einmal jährlich den Stand des Wasserzählers. Zähler sind stichtagsgerecht zum 15.10. des laufenden Jahres abzulesen. Nachfolgend ein Ablesebeispiel für die Zählerstandsmeldung:
Die Abrechnung wird den Kunden im Monat Dezember zugeleitet. Es werden dort sowohl der Rechnungsbetrag für das laufende Jahr als auch die zum 10.03, 10.06. und 10.09 fälligen Vorauszahlungsbeträge für das Folgejahr ausgewiesen. In diesem Zusammenhang sind nachfolgende wichtige Hinweise zu beachten: Tragen Sie exakt die Zählerbezeichnung und Kundennummer ein, die auf Ihrem Ablesehinweis angegeben ist. Hauswasserzähler haben keine Nachkommastellen. Geben Sie auch bei Gartenwasserzählern/Abzugszählern (meist anders farblich hinterlegt) keine Nachkommastellen ein. Sie haben die Möglichkeit, eine automatisierte Bestätigungs-E-Mail zu erhalten, somit ist der postalische Versand Ihrer Ablesekarte, eine zusätzliche Meldung per Telefax oder per E-Mail, ein "Kontrollanruf" etc. überflüssig. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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